InhaltKonkurs- und InsolvenzsachenAls Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Mönchengladbach für den gesamten Landgerichtsbezirk Mönchengladbach zuständig. Hierzu gehören die Bezirke der Amtsgerichte Mönchengladbach, Erkelenz
Die bis zum 31.12.1998 eingegangenen Konkursanträge werden noch nach der Konkursordnung bearbeitet und abgeschlossen. Ab dem 01.01.1999 eingegangene Anträge werden nach der Insolvenzordnung behandelt und durch die Insolvenzabteilungen im Hause bearbeitet.
Das Verfahren nach der Insolvenzordnung verfolgt auf Eigenantrag des Schuldners oder auf Antrag eines Gläubigers die gemeinschaftliche Befriedigung aller Insolvenzgläubiger eines Schuldners durch Verwertung des Vermögens und anschließender Erlösverteilung oder z.B. aber auch den Erhalt eines Firmenbetriebes durch gelenkten Weiterbetrieb - eventuell in Eigenverantwortung des Schuldners - und Bezahlungen aus diesem Betrieb. Grundsätzlich ist nach der Insolvenzordnung zwischen Unternehmensinsolvenz und Verbraucherinsolvenz zu unterscheiden. Stellt eine natürliche Person als Schuldner den Insolvenzantrag, kann der Schuldner unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Befreiung von seinen restlichen Verbindlichkeiten erhalten. Einzelne Forderungen sind gesetzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Weitere Informationen über das Insolvenzverfahren und Antragsvordrucke finden Sie im Internetangebot des Justizministeriums NRW
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