Rollstuhlfahrer werden gebeten, den barrierefreien Nebeneingang zum Hauptgebäude Hohenzollernstraße 157, Gebäudeteile A und B,  über den Parkplatz Rheinbahnstraße zu benutzen.
Die Rheinbahnstraße und der Eingang zum Parkplatz befinden sich links vom Gerichtsgebäude. Auf der Rheinbahnstraße befinden sich auch reservierte Parkplätze für schwerbehinderte Menschen.

Nach einem Klingelzeichen (die Klingel befindet sich rechts neben dem Eingang) und einer durchgeführten Zugangskontrolle wird am ansonsten nur für Bedienstete vorgesehenen Eingang Einlass gewährt.
Wir bitten um Verständnis, dass Begleitpersonen das Dienstgebäude aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur über den Haupteingang betreten können. Der Rollstuhlfahrer wird durch die kontrollierenden Beamten zum Haupteingang begleitet und dort wieder mit der Begleitperson zusammengeführt.

Bedauerlicherweise müssen wir darauf hinweisen, dass nicht alle Dienstzimmer barrierefrei für Rollstuhlfahrer zu erreichen sind, dies gilt insbesondere für das Nebengebäude, Gebäudeteil C, Hohenzollernstraße 155.

Wir empfehlen daher, dass Sie gegebenenfalls vorab telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen, so dass entsprechende Hilfestellungen vorbereitet werden können. Die direkten Ansprechpartner befinden sich in der Wachtmeisterei und sind unter der Telefonnummer 02161 276180 zu erreichen.


Eine behindertengerechte Toilette befindet sich in der ersten Etage des Hauptgebäudes Hohenzollernstraße 157.