Die Sprechzeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr sind für das Amtsgericht Mönchengladbach wie folgt geregelt:

montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtsuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft in dienstlichen Angelegenheiten. Für diesen Personenkreis gilt eine Öffnungszeit montags und dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Das Gebäude kann - mit Ausnahme von gehbehinderten Menschen - nur durch den Haupteingang Hohenzollernstraße 157 betreten und verlassen werden.

Bei laufenden Sitzungen bleibt das Dienstgebäude für Parteien, Anwälte und - bei öffentlichen Sitzungen - für Zuhörer geöffnet.

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen ist zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten beim Amtsgericht Mönchengladbach ein zentralisierter Eil- und Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk Mönchengladbach eingerichtet. Hierauf gerichtete Anträge sind beim Amtsgericht Mönchengladbach zu stellen.

An Samstagen und dienstfreien Werktagen ist das Amtsgericht Mönchengladbach in der Zeit von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr zur Entgegennahme dringender und unaufschiebbarer Anträge geöffnet.