Die Justiz schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen und derjenigen, die Gerichte aufsuchen müssen. Das macht bestimmte Einschränkungen unumgänglich. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise:
- Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich oder per Fax einzureichen.
- Besucher werden gebeten, das Gericht nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten ohne vorherige Terminabsprache aufzusuchen; zur Vermeidung unnötiger Wege sollte die Unaufschiebbarkeit nach Möglichkeit vorab telefonisch unter folgenden Rufnummern geklärt werden:
Nachlasssachen: 02161/276-403, -404, -410
Betreuungssachen: 02161/276-528, -535, -527, -566
Kirchenaustritte: 02161/276-412,-413
sonstige Angelegenheiten: 02161/276-411, -428, -431.
Im Übrigen sind persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer – im Dringlichkeitsfall kurzfristiger – Terminabsprache möglich.
Die Erreichbarkeit der einzelnen Abteilungen entnehmen Sie bitte der auf der Internetseite unter „Kontakt“ veröffentlichten Telefonliste.
- Der Zugang zu den Gerichtsgebäuden ist Personen untersagt, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich engen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten.
- Das Tragen eines Mund- und Nase-Schutzes in den Gerichtsgebäuden ist verpflichtend. Darüber hinaus ist die Wahrung eines Hygieneabstandes von mindestens 1,5 Metern vor und in den Gerichtsgebäuden einzuhalten.
- In den Verhandlungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden (§ 176 GVG).
- Sitzungen bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich. Zur Wahrung der Hygieneabstände können jedoch nur deutlich weniger Zuschauer in den Sitzungssälen Platz finden.
- Um alle notwendigen Verhandlungen trotz räumlicher Beschränkungen zu ermöglichen, können Gerichtstermine auch zu bislang eher ungewohnten Zeiten stattfinden.
- Besucher des Amtsgericht werden bei Aufsuchen des Gerichts gebeten, auf freiwilliger Basis ein Formular zur Kontaktpersonenverfolgung auszufüllen und zu diesem Zweck einen Stift mit sich zu führen.