InhaltHinweise für schwerbehinderte Menschen
Rollstuhlfahrer werden gebeten, den barrierefreien Nebeneingang zum Hauptgebäude Hohenzollernstraße 157, Gebäudeteile A und B, über den Parkplatz Rheinbahnstraße zu benutzen. Nach einem Klingelzeichen (die Klingel befindet sich rechts neben dem Eingang) und einer durchgeführten Zugangskontrolle wird am ansonsten nur für Bedienstete vorgesehenen Eingang Einlass gewährt. Bedauerlicherweise müssen wir darauf hinweisen, dass nicht alle Dienstzimmer barrierefrei für Rollstuhlfahrer zu erreichen sind, dies gilt insbesondere für das Nebengebäude, Gebäudeteil C, Hohenzollernstraße 155. Wir empfehlen daher, dass Sie gegebenenfalls vorab telefonisch die Erreichbarkeit über die zuständige Abteilung klären, so dass entsprechende Hilfestellungen vorbereitet werden können.
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