InhaltAufgabenWelche Abteilung ist für mein Anliegen zuständig?
Amtsgerichte befassen sich mit Strafsachen und mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen und/oder juristischen Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten vor allem solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertägen sowie Erbschafts- und Familienangelegenheiten. Neben der oben genannten streitigen Gerichtsbarkeit werden bei den Amtsgerichten auch die Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Vormundschafts-, Grundbuch- und Registerangelegenheiten behandelt. Eine Beschreibung der einzelnen Abteilungen des Amtsgerichts Mönchengladbach mit ihren genauen Aufgabengebieten finden sie unter der Rubrik Abteilungen. Weitere Arbeitsgebiete des Amtsgerichts Mönchengladbach werden durch die Gerichtsvollzieher und die Schiedspersonen im Rahmen der Außergerichtlichen Streitschlichtung wahrgenommen. Für die Angelegenheiten der Ambulanten Sozialen Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen einschließlich der Aufgaben der Bewährungshilfe ist der Präsident des Landgerichts Mönchengladbach |
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