InhaltSprechzeiten
Die Sprechzeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr sind für das Amtsgericht Mönchengladbach wie folgt geregelt:
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Abweichend hiervon ist die Rechtsantragstelle
Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtsuchende in Eilfällen, für Angehörige der recht- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft in dienstlichen Angelegenheiten. Für diesen Personenkreis gilt eine Öffnungszeit montags und dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Das Gebäude kann - mit Ausnahme von gehbehinderten Menschen - nur durch den Haupteingang Hohenzollernstraße 157 betreten und verlassen werden.
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Zusätzliche Informationen |
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