Aus der richterlichen Geschäftsverteilung ergibt sich, welche Richterin oder welcher Richter für welche Sache zuständig ist. Die Aufgaben werden vor Beginn eines Jahres durch das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan verteilt. Das Präsidium besteht aus dem Direktor des Amtsgerichts und sechs weiteren Richterinnen und Richtern, die von allen Richterinnen und Richtern des Gerichts gewählt worden sind.

Im Laufe eines Jahres sind aus unterschiedlichen Gründen immer wieder Änderungen nötig. Deshalb gilt der Geschäftsverteilungsplan nach Maßgabe etwaiger die Geschäftsverteilung ändernde Präsidiumsbeschlüsse. Den Geschäftsverteilungsplan und die Änderungen können Sie unten anklicken.

Leider ist es nicht immer möglich, jede Änderung auch sofort hier einzustellen. Wir müssen deshalb an dieser Stelle darauf hinweisen, dass allein der Geschäftsverteilungsplan einschließlich aller Änderungen maßgeblich ist, der in der Verwaltung des Amtsgerichts eingesehen werden kann. Das gilt auch für die Begründung der jeweiligen Notwendigkeit einer Änderung, die hier nicht mit abgespeichert ist.