Die Sprechzeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr sind für das Amtsgericht Mönchengladbach wie folgt geregelt:
montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Rechtsuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft in dienstlichen Angelegenheiten. Für diesen Personenkreis gilt eine Öffnungszeit montags und dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Das Gebäude kann - mit Ausnahme von gehbehinderten Menschen - nur durch den Haupteingang Hohenzollernstraße 157 betreten und verlassen werden.
Bei laufenden Sitzungen bleibt das Dienstgebäude für Parteien, Anwälte und - bei öffentlichen Sitzungen - für Zuhörer geöffnet.