Das Amtsgericht Mönchengladbach gehört innerhalb des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Düsseldorf
zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Mönchengladbach
.
Die Zuständigkeitsbereiche des Landgerichts Mönchengladbach können Sie der folgenden Grafik entnehmen. Sie erfahren hier ferner, für welche Stadtbezirke der kreisfreien Stadt Mönchengladbach
das Amtsgericht Mönchenladbach zuständig ist.
Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für die Stadtbezirke Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk zuständig.
Für die Stadtbezirke Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath ist das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
zuständig.
Innerhalb des Gerichtsbezirks des Landgerichts Mönchengladbach sind weiter zuständig
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das Amtsgericht Erkelenz
für die Gemeinden Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg -
das Amtsgericht Grevenbroich
für die Gemeinden Grevenbroich, Jüchen und Rommerkirchen -
das Amtsgericht Viersen
für die Gemeinden Niederkrüchten, Schwalmtal und Viersen
Hinweis:
Über die Adressdatenbank der Justiz
können Sie die örtlich zuständigen Gerichte (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und Staatsanwaltschaften für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln.
