Amtsgericht Mönchengladbach

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Hinweise für den Übermittlungsweg per Email

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte Email-Adresse dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.

In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen und sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130 a Abs. 2 ZPO, § 55 a Abs. 1 VwGO, § 52 a Abs. 1 FGO, § 65 a Abs. 1 SGG, § 46 b Abs. 2 ArbGG, § 41 A Abs. 2 StPO, § 110 a Abs. 2 OWiG).

Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilung oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link, öffnet neues Browserfenster im NRW-Justizportal externer Link, öffnet neues Browserfenster (www.justiz.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster) entnehmen.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte nun eine Email an Poststelle@ag-moenchengladbach.nrw.de oder an Verwaltung@ag-moenchengladbach.nrw.de senden.


 

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