Das Amtsgericht Mönchengladbach gehört innerhalb des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Mönchengladbach
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Die Zuständigkeitsbereiche des Landgerichts Mönchengladbach können Sie der folgenden Grafik entnehmen. Sie erfahren hier ferner, für welche Stadtbezirke der kreisfreien Stadt Mönchengladbach das Amtsgericht Mönchenladbach zuständig ist.
![Karte des Landgerichtsbezirks Mönchengladbach](Karte-LG-Bezirk.png)
Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für die Stadtbezirke Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk zuständig.
Für die Stadtbezirke Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath ist das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zuständig.
Innerhalb des Gerichtsbezirks des Landgerichts Mönchengladbach sind weiter zuständig
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das Amtsgericht Erkelenz
für die Gemeinden Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg
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das Amtsgericht Grevenbroich
für die Gemeinden Grevenbroich, Jüchen und Rommerkirchen
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das Amtsgericht Viersen
für die Gemeinden Niederkrüchten, Schwalmtal und Viersen
Hinweis:
Über die Adressdatenbank der Justiz können Sie die örtlich zuständigen Gerichte (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und Staatsanwaltschaften für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln.